Innomakler Tippgeberprogram · Immobilienverkauf

Sie kennen jemanden, der verkaufen möchte?

Empfehlen Sie uns einen verkaufswilligen Eigentümer in der Region. Kommt der Verkauf über uns zustande, erhalten Sie eine attraktive Tippgeberprämie – ganz ohne Aufwand.

Würzburg · Kitzingen · Mainfranken
Auf einen Blick
  • Nur ein Hinweis nötig – wir übernehmen den gesamten Verkauf.
  • Prämie bei erfolgreichem Verkauf, transparent vereinbart.
  • Persönlich, diskret und regional verankert.

In drei Schritten

So funktioniert’s

Ein kurzer Hinweis genügt – Sie müssen weder verhandeln noch vermitteln.
1

Eigentümer empfehlen

Sie kennen einen Eigentümer mit Verkaufsabsicht – und er ist mit Ihrer Empfehlung einverstanden. Nennen Sie uns den Kontakt oder bitten Sie ihn, sich bei uns zu melden.

2

Wir übernehmen

Wir nehmen Kontakt auf, bewerten die Immobilie und betreuen den gesamten Verkauf – von der Vermarktung bis zum Notartermin.

3

Prämie erhalten

Kommt der Kaufvertrag erfolgreich zustande, zahlen wir Ihnen Ihre Tippgeberprämie aus. Ganz ohne Aufwand für Sie.

Ihre Belohnung

Eine faire Prämie für Ihren Tipp

Für jeden erfolgreich vermittelten Verkauf beteiligen wir Sie an unserer Provision. Die genaue Höhe vereinbaren wir individuell und halten sie vorab schriftlich fest.

  • Prämie nur bei erfolgreichem, notariell beurkundetem Verkauf
  • Konditionen vorab transparent und schriftlich vereinbart
  • Zuverlässige Auszahlung nach Eingang unserer Provision
Tippgeberprämie
Faire Beteiligung an
unserer Provision
Höhe individuell – in Ihrer persönlichen Tippgebervereinbarung festgehalten.

Damit Ihr Tipp zählt

Was einen guten Tipp ausmacht

Ein Hinweis ist prämienberechtigt, wenn diese Punkte erfüllt sind:

Konkrete Verkaufsabsicht

Ein benannter Eigentümer möchte verkaufen – kein allgemeiner Marktverdacht.

Uns noch nicht bekannt

Das Objekt steht noch nicht öffentlich zum Verkauf und ist uns bislang unbekannt.

Einverständnis des Eigentümers

Der Eigentümer ist mit Ihrer Empfehlung und unserer Kontaktaufnahme einverstanden.

Keine Zwangsversteigerung

Das Objekt steht nicht zur Zwangsversteigerung an.

Sie sind nicht selbst Eigentümer

Tippgeber und Eigentümer des Objekts sind nicht dieselbe Person.

Erfolgreicher Abschluss

Die Prämie entsteht, sobald der Kaufvertrag wirksam zustande gekommen ist.

Tipp abgeben

Füllen Sie das Formular aus – wir melden uns zeitnah bei Ihnen. Pflichtfelder sind mit * markiert.




    Eigentümer & Kontakt (sofern bekannt)


    Für private Tippgeber sind Prämien ab dem gesetzlichen Freibetrag als sonstige Einkünfte (§ 22 Nr. 3 EStG) steuerpflichtig. Es gilt unsere Tippgebervereinbarung.

    Gut zu wissen

    Häufige Fragen

    Wie hoch ist die Prämie?

    Die Prämie ist eine Beteiligung an unserer Netto-Provision aus dem Verkauf. Die genaue Höhe vereinbaren wir individuell und halten sie vorab schriftlich in einer Tippgebervereinbarung fest.

    Wann wird ausgezahlt?

    Die Prämie entsteht erst mit dem erfolgreichen, notariell beurkundeten Kaufvertrag und wird ausgezahlt, sobald unsere Provision bei uns eingegangen ist.

    Brauche ich das Einverständnis des Eigentümers?

    Ja. Kontaktdaten dürfen Sie uns nur mit Zustimmung des Eigentümers weitergeben. Alternativ kann sich der Eigentümer – informiert über die Prämie – selbst bei uns melden.

    Gilt das Programm auch für Vermietungen?

    Nein. Dieses Tippgeberprogramm gilt ausschließlich für den Verkauf von Immobilien.

    Muss ich die Prämie versteuern?

    Als privater Tippgeber sind Einnahmen ab dem gesetzlichen Freibetrag als sonstige Einkünfte nach § 22 Nr. 3 EStG anzugeben. Die Versteuerung obliegt Ihnen.

    Was passiert mit meinen Daten?

    Wir verarbeiten Ihre Angaben ausschließlich zur Bearbeitung Ihres Tipps – Details finden Sie in unseren Datenschutzhinweisen.